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Bürgerbegehren
- rettet unser Rathaus!

Ja zur neuen Dorfmitte.
Nein zum Rathausneubau.

Was ist der aktuelle Stand?

Das Bürgerbegehren wurde in der öffentlichen Sitzung am 18.03.26 vom Gemeinderat mit einem Stimmenverhältnis von 12 Ja- und 6 Nein-Stimmen an einer gebundenen Entscheidung abgelehnt. 

Hier der Bescheid zur Ablehnung des Bürgerbegehrens zum Nachlesen

 

Wir haben den Bescheid der Gemeinde zur Ablehnung unseres Bürgerbegehrens von einer darauf spezialisierten Kanzlei prüfen lassen. Aus deren Sicht sprechen gute Argumente für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.


Diese Einschätzung fußt im Wesentlichen auf den folgenden juristischen Argumenten:

  • Die herangezogene Rechtsprechung ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da das Bürgerbegehren keine zwingende Unmöglichkeit der Gesamtplanung bewirkt hätte, sondern lediglich einzelne Gestaltungsspielräume einschränkt. Eine weitergehende Hinweispflicht in der Begründung bestand daher nicht.
     

  • Zudem handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung, für die nach Rechtsprechung und Literatur geringere Anforderungen an die Begründung gelten. Vor diesem Hintergrund liegt weder eine unzureichende Begründung noch eine Irreführung der Bürger vor.
     

  • Auch ein Verstoß gegen Haushaltsgrundsätze („Schlechterdings-Rechtsprechung“) ist nicht überzeugend dargelegt und trägt die Ablehnung nicht.​​

Hier die komplette juristische Stellungnahme zur Ablehnung des Bürgerbegehrens zum Nachlesen

Wie geht es jetzt weiter?

Wir geben nicht auf, denn über 800 Bürgerinnen und Bürger Schweitenkirchens haben sich ganz klar mit ihrer Unterschrift für die Renovierung des Rathauses ausgesprochen.

Es gibt jetzt drei Möglichkeiten:

1

Wir legen Einspruch gegen den Bescheid ein.

2

Der neue Gemeinderat stimmt für die Annahme des Bürgerbegehrens.

3

Wir starten ein neues Bürgerbegehren.

Wir bevorzugen die 2. Möglichkeit, da sie am schnellsten umzusetzen ist und wir uns zusammen mit den Bürger:innen und Fachleuten unverzüglich an die Arbeit machen können, um einen ganzheitlichen Plan für die Dorfmitte in die Tat umzusetzen. Wir bauen darauf, dass das mit neuen Mehrheiten im Gemeinderat möglich wird.

Stellungnahme des BFS zur Zurückweisung des Bürgerbegehrens

Das Bündnis Fortschritt Schweitenkirchen (BFS) weist die Ablehnung des Bürgerbegehrens „Rettet das alte Rathaus“ entschieden zurück.


Aus Sicht des BFS ist die juristische Begründung sehr fragwürdig. Besonders problematisch ist die herangezogene Begründung. Der Vergleich mit dem Fall Scheyern wurde ohne nachvollziehbare Argumentation präsentiert und erweckte den Eindruck, die Unzulässigkeit sei rechtlich zwingend. In Scheyern spielten neben Fragen der Bestimmtheit auch inhaltlich unzutreffende Aussagen eine Rolle, die im vorliegenden Bürgerbegehren nicht gegeben sind. Eine differenziertere Prüfung dieser Unterschiede wäre erforderlich gewesen.


Zudem hätte es zur Transparenz beigetragen, die herangezogenen Argumente und Vergleichsfälle im Detail offenzulegen. Dies hätte den Gemeinderäten eine fundiertere Entscheidungsgrundlage ermöglicht.


Kritisch gesehen wird auch der Umgang mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens. Eine frühzeitigere Einbindung sowie die Bereitstellung relevanter Unterlagen hätten zu mehr Vertrauen in das Verfahren beitragen können.


Unabhängig von der rechtlichen Bewertung stellt sich die Frage nach der politischen Angemessenheit der Entscheidung. Angesichts der hohen Zahl an Unterstützungsunterschriften wäre eine direkte Beteiligung der Bürgerschaft durch einen Bürgerentscheid ein geeignetes Mittel gewesen, um Akzeptanz und
Legitimation zu stärken.


Das BFS betont, weiterhin an einer konstruktiven Lösung interessiert zu sein. Ein Dialog zwischen Gemeinderat und Initiatoren könnte dazu beitragen, einen Kompromiss zu finden und die bestehende Polarisierung in der Gemeinde zu überwinden.


Sollte dies nicht gelingen, stehen den Initiatoren rechtliche Schritte oder ein erneutes, überarbeitetes Bürgerbegehren offen. Dass die hierfür notwendige Zahl an Unterschriften in kürzester Zeit beisammen wären, steht für das BFS angesichts der breiten Empörung in der Schweitenkirchener Bevölkerung außer Zweifel.

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Sanierung bestehendes Rathaus vs. Neubau

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Sanierung ca. 5 Millionen €

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Neubau ca. 14 Millionen €

Hintergrundwissen: Worum gehts?

Die Gemeinde Schweitenkirchen ist seit 2017 Eigentümer des „Wittmann-Areals“ und will dort eine neue Dorfmitte errichten. In der Sitzung des Gemeinderats am 14.02.2023 wurde diskutiert, ob im Zuge dieses Projekts ein neues Rathaus errichtet oder das alte Rathaus saniert werden soll. Als Grundlage der Entscheidung wurden dem Gemeinderat für beide Alternativen Kosten von ca. 2,4 Mio. € genannt. Daraufhin entschied sich der Gemeinderat für die Variante „Neubau“.  

In der Sondersitzung des Gemeinderats am 13.10.2025 wurden dann allerdings bereits erwartete Kosten für die Sanierung von 5 Mio. €, für den Neubau der Gebäude „Rathaus“, „Geschäftshaus“ sowie Dorfplatz und Tiefgarage 15 Mio. € genannt. Von dieser Summe erhofft man sich zwar durch den Verkauf der Grundstücke für das Wohnhaus 1 Mio. € zu erlösen. Dies ergäbe dann allerdings in Summe 14 Mio. €.  Zusammen mit den ja dennoch notwendigen Sanierungskosten für das alte Rathaus belaufen sich die Gesamtkosten für das Projekt also auf insgesamt ca.19 Mio. €.  

Ob es bei diesen Summen bleibt, ist unklar. Die beauftragten Planungsbüros konkretisieren derzeit die Planungen und legen dann für Anfang 2026 eine neue Kostenschätzung vor.  

Warum wir den geplanten Neubau des Rathauses ablehnen:

Das ganze Projekt bedeutet für die Gemeinde ein hohes finanzielles Risiko. Denn es gibt bis heute weder für das alte Rathaus noch für das neue Geschäftshaus feste Mietverträge mit neuen Nutzern. Bereits heute kommt es immer wieder zu Leerstand in bestehenden Gebäuden an der Hauptstraße.  

Aus folgenden Gründen lehnen wir den geplanten Neubau eines Rathauses ab: 

1

Das bestehende Gebäude ist architektonisch gelungen und im Laufe der letzten 50 Jahre für viele im Ort ein Stück Heimat geworden. Es wurde genau für die Verwaltung geplant und reicht unserer Meinung nach gut aus für die Bedürfnisse der Gemeinde. Eine Sanierung ist möglich und steht unabhängig von der späteren Nutzung auf alle Fälle an. 

2

Ob sich für eine Nachnutzung des bestehenden Rathauses im Falle eines Umzugs der Verwaltung, wie vorgesehen, eine Tagespflege finden lässt, wird von uns angesichts der ab 01.06.26 startenden Tagespflege im Nebengebäude und der Marktlage stark bezweifelt. Wir befürchten teuren Leerstand mit Ansage.

3

Der Neubau bedeutet eine hohe zukünftige Belastung der Gemeindefinanzen. Das gefährdet die Durchführung weiterer wichtiger Infrastrukturprojekte wie z.B. die Sanierung des Schulgebäudes. 

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Bedeutet unser Bürgerbegehren das Aus für die neue Dorfmitte? 

Im Gegenteil! Die bisherigen Planungen können weiterhin verwendet werden. Nur werden sie dann in ein realistisches, zukunftsfähiges und finanziell solides Fundament gestellt. Kein Gewerbebau ohne feste Mieter. Zudem stellen wir in Frage, ob die Gemeinde der richtige Investor für Geschäftshäuser ist. 

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